UNSERE LEISTUNGEN

mit Fachwissen auf Sie abgestimmt

FÜR SIE:

Kein Weg zu weit

Was uns außerdem auszeichnet? Bei Bedarf sind wir bei unseren Mandanten vor Ort. Dafür ist uns kein Weg zu weit. So sind wir neben unseren Standorten in einem weiträumigen Gebiet unterwegs. Denn auch in Zeiten globaler Vernetzung ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten besonders wichtig.

persönlicher kontakt

Die vertrauensvolle Zusammen-arbeit ist das A&O unserer Arbeit – wir stehen Ihnen immer zur Seite und freuen uns auf Sie.

Termingerecht

Mit uns versäumen Sie keine Frist. Wir sorgen mit unserem Engagement für die rechtzeitige Fertigstellung Ihrer Aufträge.

immer aktuell

Über gesetzlichen Neuerungen und aktuelle Rechtsprechungen halten wir uns für Sie immer auf dem neuesten Stand.

l

Finanz-, Lohn- oder Gehaltsbuchführung

Die Erstellung der Finanzbuchführung sollte nicht nur als Pflichterfüllung für die Finanzverwaltung angesehen werden. Wir erstellen die Finanzbuchführung nach den gesetzlichen Vorschriften, berücksichtigen aber auch Ihre individuellen Bedürfnisse. Die monatliche Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist besonders zeitkritisch und verlangt heute mit umfangreichen Kenntnissen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ein hohes fachliches Können. Wir stehen Ihnen dabei mit unserem Fachwissen zur Seite.

Finanzbuchführung

mehr dazu

Wir unterstützen Sie bei den Aufgaben rund um die Finanzbuchführung, indem wir folgende Leistungen anbieten:

  • Wir erstellen für Ihr Unternehmen die komplette Finanzbuchführung mit allen erforderlichen Meldungen an die Finanzverwaltung.
  • Sie erhalten von uns regelmäßig die betriebswirtschaftliche Auswertung und Saldenlisten, aus denen Sie Ihre Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung entnehmen können. Es wird immer berücksichtigt, welche Informationen Sie den Auswertungen entnehmen möchten, welche Anforderungen die Finanzverwaltung an die Buchführung stellt und welche Informationen Dritte (z.B. Banken) aus Ihrem Rechnungswesen benötigen. Darüber hinaus bietet die Finanzbuchführung vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung Ihres betrieblichen Rechnungswesens (z.B. Mahnverfahren).
  • Sie unterstützen unsere Tätigkeit, indem Sie z.B. Ausgangs- und Eingangsrechnungen auf Ihrer EDV-Anlage erstellen und uns die Daten zur Übernahme auf unser System zur Verfügung stellen.
  • Sie beschäftigen eigenes Personal, das die Finanzbuchführung erstellt? Wir überwachen in zu vereinbarendem Umfang und Zeitabstand Ihre Buchhaltung und unterstützen durch zeitnahe Empfehlungen.
  • Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuell für Ihr Unternehmen erforderliche kaufmännische Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen an. Sprechen Sie uns bitte an.

 

Lohn- oder Gehaltsbuchführung

mehr dazu

Die Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfordert heute nicht nur, dass zahlreiche Regeln, Termine und Fristen eingehalten werden müssen, sondern auch, dass gesetzliche Neuerungen ständig zu beachten sind. Mit einem Lohnprogramm alleine ist die geforderte Qualität der Sachbearbeitung nicht zu erbringen. Wir übernehmen für Sie die folgenden Leistungen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Sozialversicherungsrechtliche Meldungen
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften
  • Lohnfortzahlungsanträge und Bescheinigungen
  • Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Sicherung Ihrer Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist

Jahresabschluss und Steuererklärung

Das Steuer- und Handelsrecht ist schwierig und komplex. Ständig neue Gesetze, Richtlinien und Urteile sowie zahlreiche Sonderbestimmungen mit Ausnahmen sind zu beachten. Dies erhöht die Anforderungen an eine kompetente und individuelle Beratung. Unser Ziel ist es, Ihre individuellen steuerlichen Möglichkeiten rechtskonform auszuschöpfen und diese in den Jahresabschlüssen umzusetzen, damit Sie sich auch bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite befinden.

Jahresabschluss

mehr dazu

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen nach Abstimmung auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an:

  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen
  • Beratende Mitwirkung bei Erstellung des Jahresabschlusses in Ihrem Unternehmen
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach vorgegebenen Zahlen Ihrer Buchführung mit eingeschränkter oder vollständiger Prüfung der Buchführung
  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen
  • Überleitungsrechnung vom handelsrechtlichen zum steuerrechtlichen Jahresabschluss
  • Erstellung eines steuerrechtlichen Jahresabschlusses, bei Mitunternehmerschaften ggf. mit Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erläuterungsbericht und Bilanzanalyse zu vorstehend aufgeführten Abschlüssen
  • Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsbilanzen sowie Auseinandersetzungsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen für Freiberufler und nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende
  • Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Bei erforderlichen Pflichtprüfungen gem. § 316 ff. HGB kooperieren wir mit einem vereidigten Buchprüfer bzw. mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Steuererklärung

mehr dazu

Schon vor dem Entstehen des Steueranspruches sollten gestalterische Maßnahmen genutzt und erörtert werden. Im Zusammenhang mit der Deklaration bieten wir folgende Leistungen an:

  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (in der Regel Auftrag im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung)
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung und erforderlichenfalls der Umsatz- und Gewerbesteuererklärung für sonstige Privatpersonen mit Einkünften aus Photovoltaikanlagen, Grundbesitz, Kapitalanlagen, Pensionen und Renten sowie sonstigen Einkünften
  • Ermittlung und Erklärung von Steuerermäßigungen für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleitungen usw.
  • Erstellung von Erbschafts- und Scheckungssteuererklärungen
  • Nach Erstellung der Steuererklärungen erhalten Sie von uns eine Berechnung über Ihre voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung. Auf Ihren Wunsch wird diese Berechnung im persönlichen Gespräch ausführlich erläutert.
  • Prüfung der von der Finanzverwaltung festgesetzten Steuerbescheide
  • Führung von Rechtsbehelfsverfahren, um Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung zu wahren
  • Begleitung bei der von der Finanzverwaltung angeordneten Betriebsprüfungen, Durchsetzung Ihrer rechtlich zulässigen Interessen gegenüber dem Betriebsprüfer.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Gründung eines Unternehmens, die Optimierung Ihres Betriebsergebnisses, Liquiditäts- und Finanzierungsplanung, Betriebsaufgabe- und Betriebsnachfolge.

Betriebswirtschaftliche Beratung

mit folgenden Leistungen
  • Erstberatung bei der Unternehmensgründung, Anmeldung bei den Behörden (Betriebseröffnungsfragebogen der Finanzverwaltung)
  • Unternehmensgründung: Planung des Investitionsbedarfs, Planung der Finanzierung, Erstellung eines Businessplanes, Beschaffung von Fördermitteln einschließlich Antragstellung
  • Beratung bei der Rechtsformwahl bzw. bei Änderung der Rechtsform
  • Beratung im Zusammenhang mit erforderlichen Finanzierungen, Vorbereitung und auf Wunsch Begleitung bei Bankgesprächen, Liquiditätsanalyse und Planung, Beratung bezüglich Kreditsicherheiten
  • Ratinganalyse und -verbesserung
  • Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen

STANDORT UELZEN

Turmstraße 5
29525 Uelzen
Tel. 0581 / 99 183

STANDORT LÜNEBURG

Sülztorstraße 1
21335 Lüneburg
Tel. 04131 / 73 52 10

EMAIL

info@stb-kuhls-groteloh.de