Liebe Mandantinnen und Mandanten,
die Bundesregierung hat am 13. März 2020 Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen während der Corona-Pandemie beschlossen.
Dieser „Schutzschild“ ruht auf vier Säulen:
1. Erleichterung der Kurzarbeit.
Gibt es nicht mehr genug Arbeit für Ihre Angestellten, können Sie nun eher Kurzarbeitergeld beantragen. Bislang ging das nur, wenn ein Drittel der Mitarbeiter nichts mehr zu hatte. Nun reichen bereits 10 % für den staatlichen Zuschuss. Zuvor sollten jedoch Überstunden der Mitarbeiter abgebaut werden, denn die Bundesagentur für Arbeit zahlt lediglich 60% bzw. 67% (mit Kindern) des ausfallenden Gehaltes.
Ebenso sollte besprochen werden, ob der Arbeitnehmer bisher nicht verplanten Urlaub nehmen möchte, um die Gehaltseinbuße zu vermeiden.
Achtung: Kurzarbeitergeld muss mit den Arbeitnehmern schriftlich vereinbart werden, bevor diese bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt wird.
2. Mehr Flexibilität bei Steuern.
Beispielsweise können Steuerzahlungen aufgeschoben und Vorauszahlungen reduziert werden.
Auch wird bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
3. Hilfspaket in Milliardenhöhe.
Im Zentrum dieses Pakets steht eine Stärkung der KfW-Bank und der Landesförderinstitute.
Diese sollen Unternehmen aller Größen mit zusätzlichen Förderungen unter die Arme greifen.
Kleinstunternehmer und Freiberufler sind ausdrücklich eingeschlossen.
4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts.
Europäische Maßnahmen wie beispielsweise eine „Corona Response Initiative“ in Höhe von 25 Milliarden Euro sollen bald folgen.
Wir müssen aber die aktuelle Entwicklung abwarten und uns den geänderten Anforderungen täglich neu stellen. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit zur Seite. Bitte sprechen Sie uns gern an und bleiben Sie gesund!
Hilfreiche Links und Informationen
– Bundessteuerberaterkammer: Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hier klicken
– Antrag auf Steuererleichterungen hier klicken
– Informationen zum Kurzarbeitergeld hier klicken
– Antrag auf Kurzarbeit hier klicken
– Aktuelle Informationen des Bundesfinanzministeriums hier klicken
Wichtige Kontakte
Hotlines für Unternehmen:
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 / 346465100
Montag – Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen
Förderhotline: 03018 / 615 8000
Montag – Donnerstag: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de
Hotline der KfW
0800 / 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
Montag – Freitag: 08.00 – 18.00 Uhr
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur
Telefon: 0800 / 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung:
BAFA-Hotline: 06196 / 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 / 346465100
Montag – Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr